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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21   

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OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21 (https://dejure.org/2021,51109)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.12.2021 - 1 M 90/21 (https://dejure.org/2021,51109)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - 1 M 90/21 (https://dejure.org/2021,51109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO
    Beförderungsauswahlentscheidung; Beurteilungsvorschriften; dienstliche Beurteilungen; abschließende Gesamturteilsbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamte; Beförderung; erneuteerneute Auswahl; offen Chancen; Gesamturteil; rechtliches Gehör; Verfahrensfehler; Grundsätzlich keine offensichtliche Chancenlosigkeit des unterlegenen Bewerbers bei einer erneuten Beförderungsauswahlentscheidung, wenn ...

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, der der Senat aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit folgt ( a. a. O. ), ist der Dienstherr verpflichtet, in der dienstlichen Beurteilung ein abschließendes Gesamturteil zu bilden, in das sämtliche bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG einfließen müssen ( BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 9, 41 ).

    Um die ihr im Bereich von Auswahlentscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG zukommende Funktion erfüllen zu können, muss eine dienstliche Beurteilung ein abschließendes Gesamturteil enthalten ( BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a. a. O. Rn. 42 ).

    Auch vom Dienstherrn definierte Befähigungsmerkmale können ebenso wie die verwandten Einzelmerkmale der fachlichen Leistung auf der Basis der im Beurteilungszeitraum vom Beamten auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen und seines Verhaltens im Einzelnen auf das Statusamt bezogen bewertet und diese Einzelbewertungen können - falls dies vorgegeben ist - zu einer Gesamtnote der Befähigung zusammengefasst werden ( BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 45; s. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris Rn. 22 f., und vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 -, juris Rn. 9 ff. ).

    Die Art und Weise, wie das zusammenfassende Gesamturteil als Ergebnis der umfassenden Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen Merkmale zu bilden ist, ist von Art. 33 Abs. 2 GG nicht vorgegeben und unterliegt deshalb der Gestaltung durch den Normgeber; diesem ist es lediglich verwehrt, eines der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG bei der Bildung des Gesamturteils unberücksichtigt zu lassen ( BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 47 ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, und Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, juris ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, juris, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20

    Notwendigkeit der Aktualität von Regelbeurteilungen im Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21
    Demzufolge liegt ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG vor, wenn der getroffenen Beförderungsentscheidung keine (hinreichend aussagekräftigen) dienstlichen Beurteilungen zugrunde lagen ( OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020 - 1 M 44/20 -, juris Rn. 10 [m. w. N.] ).

    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - "aktuellsten" Beurteilungen, wobei der Dienstherr schon allein im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient ( OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020, a. a. O., Rn. 12 [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21
    Die im Rahmen der Rangliste angegriffenen, freizuhaltenden Stellen wirken sich bei der Streitwertfestsetzung im Übrigen nicht streitwerterhöhend aus ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 40; OVG LSA, Beschluss vom 22. September 2014 - 1 M 85/14 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18

    Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21
    Insofern war hier für das Beschwerdeverfahren die Hälfte der Summe der für ein Kalenderjahr nach der Besoldungsgruppe A 12 LBesO LSA (hier 7. Erfahrungsstufe: 4.773,70 ? monatlich) zuzüglich der allgemeinen ruhegehaltfähigen Stellenzulage nach Nr. 13. lit. b) der Vorbemerkungen der Besoldungsordnungen A und B i. V. m. der Anlage 8 (98,32 ? monatlich) zu zahlenden Bezüge im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung zugrunde zu legen und der sich daraus ergebende Betrag nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren zu halbieren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2016 - 1 M 71/16

    Vergleichbarkeit dienstlicher Regelbeurteilungen von statusdivergierenden Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21
    Auch vom Dienstherrn definierte Befähigungsmerkmale können ebenso wie die verwandten Einzelmerkmale der fachlichen Leistung auf der Basis der im Beurteilungszeitraum vom Beamten auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen und seines Verhaltens im Einzelnen auf das Statusamt bezogen bewertet und diese Einzelbewertungen können - falls dies vorgegeben ist - zu einer Gesamtnote der Befähigung zusammengefasst werden ( BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 45; s. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris Rn. 22 f., und vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 -, juris Rn. 9 ff. ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19

    Begründungstiefe bei einer von einer Anlassbeurteilung abweichender Beurteilung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. und 3. waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da diese sich weder dem Kostenrisiko des § 154 Abs. 3 VwGO ausgesetzt noch das Verfahren wesentlich gefördert haben und sie ungeachtet dessen im gegebenen Fall einen Erstattungsanspruch nicht mit Erfolg geltend machen könnten ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18

    Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21
    Auch vom Dienstherrn definierte Befähigungsmerkmale können ebenso wie die verwandten Einzelmerkmale der fachlichen Leistung auf der Basis der im Beurteilungszeitraum vom Beamten auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen und seines Verhaltens im Einzelnen auf das Statusamt bezogen bewertet und diese Einzelbewertungen können - falls dies vorgegeben ist - zu einer Gesamtnote der Befähigung zusammengefasst werden ( BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 45; s. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris Rn. 22 f., und vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 -, juris Rn. 9 ff. ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, juris ).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2021 - 1 M 136/20

    Umkehr der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - 1 M 12/21

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Generalstaatsanwaltes von Beamten R 3 Z

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 57/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - 1 M 123/20

    Konkurrenz bei der Zulassung zur Aufstiegsausbildung in die Laufbahngruppe 2 des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2012 - 1 M 68/12

    Verbot der vorläufigen, kommissarischen Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben

  • VG Halle, 16.02.2022 - 1 B 41/22

    Vor dem 15.01.2022 ausgestellte Genesenennachweise mit einer Gültigkeitsdauer von

    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 - juris).
  • OVG Saarland, 08.04.2022 - 2 B 49/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes (Eilverfahren)

    [Vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 7.12.2021 - 1 M 90/21 -, juris] Abgesehen davon trifft der Vorwurf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs auch nicht zu.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2023 - 1 M 49/23

    Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz durch den Landtag;

    Unabhängig vom Vorstehenden bleibt der Beschwerde der Erfolg schließlich auch deshalb versagt, weil ausgeschlossen erscheint, dass der Antragsgegner im Fall einer neuen (Aus-)Wahlentscheidung den Antragsteller zum Landesbeauftragten für Datenschutz wählen würde (vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris [m. w. N.]), da seine Bewerbung den Fraktionen im Landtag bereits bekannt war, sich indes keine von ihnen seine Bewerbung als Vorschlag (§ 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 DSAG LSA) zu eigen gemacht hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - 1 B 475/22

    Nachweis der Fehlerhaftigkeit einer Regelbeurteilung

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Februar 2021- 8 B 905/20 -, juris, Rn. 7, vom 14. Februar 2019- 1 B 830/18 -, juris, Rn. 9 bis 11 (jeweils Beschwerden im Verfahren auf Regelung der Vollziehung) sowie vom 21. Januar 2019 - 1 B 631/18 -, juris, Rn. 18 f. (Beschwerde im Verfahren nach § 123 VwGO), alle m. w. N.; ebenso OVG S.-A., Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris, Rn. 7, m. w. N., und Bay. VGH, Beschlüsse vom 17. März 2022 - 7 CE 22.10005 -, juris, Rn. 9, vom 10. August 2011 - 6 CS 11.1338 -, juris, Rn. 10, und vom 5. Juni 2009 - 11 CS 09.873 -, juris, Rn. 17.
  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113

    Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Vermeintlich unberücksichtigt gebliebenes Vorbringen ist deshalb mit der Beschwerdebegründung vorzutragen (BayVGH, B.v. 28.5.2015 - 3 CE 15.728 - juris Rn. 21; OVG SH, B.v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 - juris Rn. 25 f.; B.v. 28.2.2019 - 4 MB 14/22 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 7.12.2021 - 1 M 90/21 - juris Rn. 7).
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